Bundesfinanzhof bestätigt Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuerregelungen.
München, 10. Dezember 2025 – Der Bundesfinanzhof hat heute entschieden, dass die seit 2025 geltende Grundsteuerberechnung verfassungsgemäß ist. Die Richter wiesen mehrere Klagen von Grundstückseigentümern zurück, die das Bewertungsverfahren und die zugrunde liegenden Wertansätze beanstandet hatten.
Nach Auffassung des Gerichts bleibt das gesetzliche Modell innerhalb des vom Gesetzgeber vorgegebenen Gestaltungsspielraums. Damit behalten die aktuellen Grundsteuerbescheide bundesweit ihre Gültigkeit. Eigentümer müssen keine rückwirkenden Änderungen befürchten; Kommunen können weiterhin auf der Basis der neuen Regelung kalkulieren.
Das Urteil schafft Klarheit für Millionen Bürgerinnen und Bürger und beendet eine Phase erheblicher rechtlicher Unsicherheit. Gleichzeitig betonte der BFH, dass zukünftige Anpassungen des Gesetzgebers möglich bleiben, falls sich Bewertungsgrundlagen oder Rahmenbedingungen ändern.
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