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Neues Maklergesetz 2020 – das ändert sich.

Zum 23. Dezember 2020 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das für bundeseinheitliche Regelungen der Maklerprovision sorgt. Das neue Gesetz zur “Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser” soll für mehr Fairness sorgen und regelt, wie die Maklercourtage verteilt wird. Es handelt sich hierbei nicht um ein „Bestellerprinzip“ wie es viele aus dem Bereich der Vermietung kennen, sondern um ein „Halbteilungsprinzip“, die paritätische Provisionsteilung.

Doch was bedeutet diese Gesetzesänderung für Sie?

Sowohl in Bayern als auch in Baden-Württemberg war es bisher bereits üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovison i.d.R. geteilt haben. Der Anteil betrug jeweils 3,57% inkl. 19% MwSt.. Doch warum dann ein neues Gesetz? Weil diese Regelungen bisher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aussahen. In Berlin und Brandenburg lag der Anteil des Käufers bisher bei 7,14% (inkl. 19% MwSt.) und der Anteil des Verkäufers bei 0%. Auch in Hamburg, Hessen und anderen Bundesländern war es bisher die Regel, dass der Käufer die vollen Maklerkosten zahlen musste. Unabhängig davon, wer den Makler beauftragt hat. Die bundesweit einheitliche Regelung schafft Rechtssicherheit und die Provisionsverteilung beim Kauf oder Verkauf von Immobilien ist transparent sowie fair geregelt.

Mehr Flexibilität für Verkäufer.

Mit dem neuen Gesetz tritt noch eine weitere Änderung in Kraft. Verkäufer können auf Wunsch die gesamte Maklerprovision bezahlen, beispielsweise um das eigene Objekt noch attraktiver am Markt zu platzieren. Dies ist eine gute Option an hart umkämpften Standorten, da sie durch den „Verkauf ohne zusätzliche Käuferprovsion“ einen Vorteil erzielen. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass diese Variante für jeden Verkauf die beste Wahl ist.

Lassen Sie sich von Renova Immobilien persönlich beraten.

Wir bieten aus diesem Grund unseren Kunden eine professionelle und vor allem individuelle Beratung zu diesen neuen Möglichkeiten an und zeigen Ihnen, in welchen Fällen die Übernahme der Maklerkosten durch den Verkäufer sinnvoll ist. So können Sie nicht nur von dem neuen Gesetz profitieren, sondern verschenken beim Verkauf einer Immobilie auch kein Geld. Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns Ihre Fragen zu beantworten.

Auf was sollte ich als Verkäufer achten?

Schauen Sie bei der Wahl des Maklers viel genauer hin. Stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Hat der Immobilienmakler schon viele Jahre Berufserfahrung?
  • Verfügt der Makler über eine gute Marktkenntnis in Ihrer Region?
  • Betreut ein Verkaufsspezialist meine Immobilie und nicht nur ein Sachbearbeiter?
  • Können die Mitarbeiter immobilienspezifische Qualifikationen und Fortbildungszertifikate nachweisen?
  • Wird ein individueller Marketingplan erstellt?
  • Nutzt der Makler mehrere Vermarktungsmöglichkeiten und lädt er das Inserat nicht nur ins Internet?
  • Profitiere ich von einem guten Netzwerk des Maklers?
  • Findet ein regelmäßiger Kommunikationsaustausch statt?
  • Erhalte ich einen schriftlichen Aktivitätenbericht?
  • Bietet der Makler mir einen echten Mehrwert?

 

Lassen Sie sich Referenzen und Exposés zeigen!

Können Sie alle Fragen mit Ja beantworten sind Sie beim richtigen Makler.

Finden Sie nun in einem Beratungsgespräch heraus, ob der Makler auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche eingeht und wie Ihr persönlicher Eindruck von ihm ist.