Die Begriffe Mietpreisbremse, Mietendeckel und Mietenstopp zielen darauf ab, steigende Mieten in Deutschland zu regulieren, aber ihre Wirkung und Umsetzung sind unterschiedlich und teils problematisch.
- Mietpreisbremse: Seit 2015 in Kraft, begrenzt sie Mieterhöhungen bei Neuvermietungen auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Allerdings wird sie oft durch Ausnahmeregelungen (z. B. nach Modernisierungen) umgangen, was ihre Wirkung einschränkt.
- Mietendeckel: Der Berliner Mietendeckel fror ab 2020 die Mieten für fünf Jahre ein, sollte also strikter wirken. Doch 2021 erklärte das Bundesverfassungsgericht ihn für verfassungswidrig, da Mietrecht auf Bundesebene geregelt werden muss.
- Mietenstopp: Dieser Vorschlag würde die Mieten deutschlandweit für mehrere Jahre einfrieren, um den Markt zu beruhigen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Kritiker warnen jedoch vor einem Rückgang privater Investitionen und Bauaktivitäten, was den Wohnungsmangel verschärfen könnte.
Das Nebeneinander dieser Maßnahmen hat zu Verwirrung und Unsicherheit geführt. Während sie alle das Ziel verfolgen, Mieter zu schützen, fehlen klare, langfristige Lösungen auf Bundesebene, die Investitionen fördern und gleichzeitig den Wohnungsmarkt stabilisieren.